Atemschutzgeräteträger nach FwDV 7
Was ist ein Atemschutzgeräteträger nach FwDV 7?
Ein Atemschutzgeräteträger, häufig als AGT abgekürzt, ist eine Feuerwehr-Einsatzkraft, die für Einsätze mit Atemschutz ausgebildet, medizinisch geeignet und zum jeweiligen Zeitpunkt einsatzfähig ist. Die FwDV 7 beschreibt die Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung, Einsatzgrundsätze, Atemschutzüberwachung, Gerätepflege und Dokumentation.
Atemschutzgeräteträger übernehmen keine eigene Führungsebene und keinen Dienstgrad. Sie erfüllen eine besondere Einsatzfunktion, etwa bei Bränden in Gebäuden, in verrauchten Bereichen, bei Gefahrstofflagen oder bei möglichem Sauerstoffmangel.
Welche Voraussetzungen gelten für Atemschutzgeräteträger?
Die erfolgreich absolvierte Ausbildung allein reicht nicht aus. Wer unter Atemschutz eingesetzt wird, muss dauerhaft fachlich qualifiziert sein, eine gültige ärztliche Eignung nachweisen und sich am Tag von Übung oder Einsatz gesund sowie belastbar fühlen.
| Voraussetzung | Bedeutung für den Einsatzdienst |
|---|---|
| Vollendetes 18. Lebensjahr | Einsätze unter Atemschutz sind erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorgesehen. |
| Ärztliche Eignung | Die körperliche Eignung für Tätigkeiten unter Atemschutz muss vor der Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen festgestellt werden. |
| Erfolgreiche Ausbildung | Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger muss abgeschlossen sein. |
| Regelmäßige Fortbildung | Unterweisungen, Belastungsübungen und Einsatzübungen erhalten die Einsatzbefähigung. |
| Tagesaktuelle Einsatzfähigkeit | Bei Krankheit, Unwohlsein oder gesundheitlichen Einschränkungen darf kein Atemschutzeinsatz erfolgen. |
| Sicherer Maskendichtsitz | Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie können den sicheren Sitz der Atemschutzmaske verhindern. |
Die Eignung richtet sich nicht allein nach Alter oder allgemeiner Fitness. Entscheidend ist, ob eine Einsatzkraft die körperlichen und psychischen Belastungen eines Atemschutzeinsatzes sicher bewältigen kann. Dazu zählen unter anderem Hitze, eingeschränkte Sicht, körperliche Arbeit, Zeitdruck, Stress und die Verantwortung innerhalb des Trupps.
Zusätzliche Anforderungen können sich aus Landesrecht, kommunalen Regelungen, Gefährdungsbeurteilungen, Herstellerangaben und örtlichen Dienstanweisungen ergeben. Die FwDV 7 bildet die fachliche Grundlage, ersetzt jedoch nicht die Prüfung regional geltender Vorgaben.
Wie erfolgen Ausbildung und Fortbildung nach FwDV 7?
Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgt nach den Vorgaben der FwDV 2 an anerkannten Ausbildungsstätten. Ziel ist nicht nur das sichere Anlegen eines Pressluftatmers. Atemschutzgeräteträger müssen auch unter eingeschränkter Sicht, körperlicher Belastung und psychischem Stress kontrolliert handeln können.
Zur Ausbildung und Fortbildung gehören insbesondere:
- das Anlegen, Ablegen und Prüfen von Atemschutzgeräten,
- die Einsatzkurzprüfung vor dem Einsatz,
- Orientierung in abgedunkelten oder verrauchten Bereichen,
- körperliche Belastung beim Tragen von Lasten oder beim Besteigen von Leitern,
- das Vorgehen in engen oder unübersichtlichen Bereichen,
- die Suche und Rettung von Personen,
- Kommunikation über Funk,
- Eigensicherung und Atemschutzüberwachung,
- Notfalltraining für verunfallte oder vermisste Atemschutztrupps.
| Maßnahme | Anforderung |
|---|---|
| Unterweisung | Mindestens einmal jährlich als Bestandteil der allgemeinen Ausbildungsplanung |
| Belastungsübung | Mindestens einmal jährlich in einer geeigneten Atemschutz-Übungsanlage |
| Einsatzübung | Mindestens einmal jährlich unter Atemschutz innerhalb einer taktischen Einheit |
| Einsatz als Ersatz | Eine Einsatzübung kann entfallen, wenn ein Atemschutzeinsatz in vergleichbarer Art und Umfang stattgefunden hat |
Die Belastungsübung dient dazu, die körperliche Belastbarkeit unter Atemschutz zu prüfen. Die Einsatzübung soll einsatztypische Tätigkeiten unter realistischen Bedingungen vermitteln. Dazu gehören beispielsweise das Absuchen von Räumen, das Retten von Personen, das Vorgehen mit Schlauchleitungen, das Öffnen von Türen sowie das Verhalten bei Atemschutznotfällen.
Wer vorgeschriebene Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten absolviert, darf die Funktion als Atemschutzgeräteträger grundsätzlich erst nach dem Nachholen der Anforderungen wieder wahrnehmen.
Welche Einsatzgrundsätze gelten unter Atemschutz?
Atemschutz ist eine taktische und organisatorische Aufgabe. Sichere Einsätze beruhen auf einem vorbereiteten Trupp, einer realistischen Lagebeurteilung, funktionierender Kommunikation und einer konsequenten Atemschutzüberwachung.
Wichtige Einsatzgrundsätze sind:
- Atemschutzgeräte außerhalb des Gefahrenbereichs anlegen und ablegen: Vor dem Einsatz ist eine Einsatzkurzprüfung durchzuführen.
- Truppweise vorgehen: Ein Atemschutztrupp besteht grundsätzlich aus Truppführer und mindestens einem Truppmann. Der Trupp bleibt zusammen und tritt den Rückweg gemeinsam an.
- Sicherheitstrupp bereitstellen: Für eingesetzte Atemschutztrupps muss grundsätzlich ein Sicherheitstrupp zum sofortigen Einsatz bereitstehen. Umfang und Bereitstellung richten sich nach der Gefährdungslage.
- Atemluft und Rückweg planen: Für den Rückweg ist ausreichend Atemluft einzuplanen. Die Einsatzdauer richtet sich nach der Einsatzkraft mit dem höchsten Atemluftverbrauch.
- Funkverbindung sicherstellen: Atemschutztrupps müssen erreichbar bleiben und sich bei wesentlichen Phasen des Einsatzes melden.
- Atemschutzüberwachung durchführen: Bei Einsätzen und Übungen mit Isoliergeräten müssen Einsatzzeiten, Luftvorräte und wesentliche Meldungen nachvollziehbar erfasst werden.
- Notfälle eindeutig melden: Für Notlagen unter Atemschutz wird das Kennwort „Mayday“ verwendet.
Die verantwortliche Führungskraft stellt sicher, dass die Einsatzgrundsätze eingehalten werden. Gleichzeitig bleibt jeder Atemschutzgeräteträger für die eigene Sicherheit verantwortlich. Dazu gehört insbesondere, den Luftvorrat regelmäßig zu kontrollieren, den Trupp nicht zu verlassen und gesundheitliche Einschränkungen unverzüglich zu melden.
Warum ist die Atemschutzüberwachung erforderlich?
Die Atemschutzüberwachung unterstützt die vorgehenden Trupps bei der Kontrolle ihrer Einsatzzeit und ihres Luftvorrats. Sie ist keine reine Dokumentationsaufgabe, sondern eine Sicherheitsmaßnahme zur Unterstützung der Einsatzführung und des Sicherheitstrupps.
Erfasst werden sollten insbesondere:
- Namen der eingesetzten Atemschutzgeräteträger,
- Funkrufnamen oder Truppbezeichnungen,
- Zeitpunkt des Anschließens an die Atemluftversorgung,
- Ausgangsdruck und relevante Druckmeldungen,
- Erreichen des Einsatzziels,
- Beginn des Rückzugs,
- Ende des Atemschutzeinsatzes,
- Auffälligkeiten, Störungen oder Notfallmeldungen.
Eine wirksame Atemschutzüberwachung benötigt klare Meldewege und eine feste Zuständigkeit. Der Einheitsführer trägt die Verantwortung, kann jedoch geeignete Personen zur Unterstützung einsetzen.
Wie werden Atemschutzgeräteträger und Geräte dokumentiert?
Die Dokumentation verbindet Personalqualifikation, Einsatzbereitschaft und Gerätehistorie. Sie ermöglicht der Feuerwehrführung, nachvollziehbar zu prüfen, ob Einsatzkräfte qualifiziert sind und ob Atemschutzgeräte ordnungsgemäß geprüft sowie einsatzbereit sind.
| Nachweis | Typische Inhalte |
|---|---|
| Persönlicher Atemschutznachweis | Ärztliche Eignung, Ausbildung, Unterweisungen, Belastungs- und Einsatzübungen sowie Atemschutzeinsätze |
| Atemschutzüberwachung | Namen, Zeiten, Behälterdrücke, Einsatzziel, Rückzug und besondere Ereignisse |
| Gerätenachweis | Gerätenummer, Standort, Prüfungen, Wartungen, Verwendungen sowie Auffälligkeiten oder Störungen |
Für die Verwaltung von Qualifikationen, Lehrgängen, Tauglichkeiten und Atemschutzeinsätzen kann eine Feuerwehrverwaltung für Qualifikationen und Tauglichkeiten eingesetzt werden. Entscheidend ist, dass Zuständigkeiten, Fristen und Nachweise vollständig sowie nachvollziehbar gepflegt werden.
Atemschutzgeräte, Atemanschlüsse und Druckbehälter müssen nach Gebrauch gereinigt, desinfiziert, geprüft und erst nach einer Freigabe wieder als einsatzbereit behandelt werden. Eine Prüf- und Wartungsdokumentation für Atemschutzgeräte unterstützt dabei, Gerätehistorien, Prüfintervalle, Wartungen und gemeldete Mängel strukturiert abzubilden.
Welche Regelwerke müssen Führungskräfte beachten?
| Regelwerk oder Vorgabe | Bedeutung |
|---|---|
| FwDV 7 „Atemschutz“ | Grundlage für Anforderungen, Ausbildung, Einsatzgrundsätze, Atemschutzüberwachung und Dokumentation |
| DGUV-Regelwerk | Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz, Eignung und organisatorische Verantwortung |
| Herstellerangaben | Vorgaben zur Bedienung, Reinigung, Prüfung und Instandhaltung konkreter Geräte |
| Landesrecht und örtliche Regelungen | Ergänzende Vorgaben zu Ausbildung, Organisation, Zuständigkeiten und Einsatzdienst |
Die FwDV 7 sollte stets gemeinsam mit dem aktuellen Regelwerk der Unfallversicherungsträger, den Herstellerunterlagen und örtlichen Festlegungen betrachtet werden. Bei neuen Geräten, geänderten Einsatzkonzepten oder nach Unfällen und Beinaheunfällen sollte geprüft werden, ob Ausbildungsinhalte, Einsatzregeln und Prüfabläufe angepasst werden müssen.
Häufige Fragen
Was bedeutet G 26.3 bei Atemschutzgeräteträgern?
„G 26.3“ ist eine im Feuerwehralltag weiterhin verbreitete Bezeichnung für die frühere arbeitsmedizinische Untersuchung von Atemschutzgeräteträgern mit hoher Belastung. Maßgeblich sind heute die jeweils geltenden Anforderungen an die ärztliche Eignungsbeurteilung sowie die Eignungsbescheinigung für die konkrete Tätigkeit unter Atemschutz.
Wie oft müssen Atemschutzgeräteträger üben?
Atemschutz-Unterweisungen müssen mindestens jährlich erfolgen. Zusätzlich sind innerhalb von zwölf Monaten mindestens eine Belastungsübung und eine Einsatzübung unter Atemschutz erforderlich. Ein realer Atemschutzeinsatz kann die Einsatzübung ersetzen, wenn er in Art und Umfang vergleichbar war.
Darf ein Atemschutzgeräteträger einen Bart tragen?
Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie einer Atemschutzmaske verhindern einen sicheren Maskendichtsitz. In diesem Fall ist ein Einsatz mit der betreffenden Atemschutzmaske nicht zulässig. Für Brillenträger sind geeignete Maskenbrillen erforderlich, da Brillenbügel unter der Dichtlinie ebenfalls die Dichtheit beeinträchtigen können.
Was passiert, wenn vorgeschriebene Übungen nicht rechtzeitig absolviert wurden?
Wer die erforderlichen Belastungs- und Einsatzübungen nicht innerhalb von zwölf Monaten nachweist, darf die Funktion als Atemschutzgeräteträger grundsätzlich nicht wahrnehmen. Die Einsatzbefähigung besteht erst wieder, wenn die fehlenden Anforderungen nachgeholt wurden.
Ersetzt ein Einsatz unter Atemschutz jede geplante Einsatzübung?
Nein. Ein realer Einsatz kann eine geplante Einsatzübung nur ersetzen, wenn er hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar war. Die jährliche Unterweisung und die Belastungsübung bleiben davon unberührt.